Die Pflichten des Studenten

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Deco 02: Logo der Universtität Luxembourg als Dekobild

Die Universität Luxemburg fördert die Autonomie in der Ausbildung, d. h. die Studierenden werden dazu angehalten, ihre berufliche Zukunft selbst zu gestalten. In diesem Abschnitt finden Sie einen Leitfaden, den die Studierenden befolgen müssen, um ihre klinische Ausbildung erfolgreich durchzuführen, sowie eine Zusammenstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die sie zusätzlich zum Gesetz der Universität Luxemburg einhalten müssen.

Beachten Sie, dass die Universität Luxemburg von ihnen ein verantwortungsvolles Verhalten innerhalb der Universitätseinrichtungen und an jedem anderen Ort verlangt, wenn :

  • Der Student nimmt gerade an einer Aktivität der Universität teil.
  • Das potenzielle Fehlverhalten fand auf elektronischem Wege statt, aber eine tatsächliche und signifikante Verbindung zu einer Aktivität, einer Einrichtung, einem Gut oder einer Gemeinschaft der Universität oder eines Partners ist nachvollziehbar.

Verhaltenskodex

Der Praktikumsplatz bietet den Studierenden die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten weiterzuentwickeln, sich ein klinisches Urteilsvermögen anzueignen, ihre Verantwortung durch ihre Initiativen zu fördern und nach und nach ihre berufliche Identität aufzubauen, wobei sie die gepflegte Person als Partner in der Pflege betrachten.

Im Gegenzug erwarten die Universität Luxemburg und der Partner der klinischen Ausbildung von den Studierenden ein professionelles und angemessenes Verhalten, das Folgendes umfasst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Der Pflegeempfänger wird als Partner in der Pflege betrachtet.
  • Achtung der Person:
  • Sich den Personen vorstellen (Mitglieder des multidisziplinären Teams, Patienten, Familien, ...).
  • Höflichkeit zeigen (kein Duzen oder Vertrautmachen, keine Beleidigungen, professionelle und angemessene Sprache).
  • Vollständiges Fehlen von Verurteilung, Diskriminierung und/oder Belästigung (in Bezug auf Geschlecht, Hautfarbe, sozialen Hintergrund, Religion, ...).
  •  Keine respektlose oder aggressive Haltung.
  • Respekt von Struktur und Materialien:
  • Melden jedes Defektes
  • Melden verursachter Schäden
  • Keine Materialien veruntreuen und jeden Diebstahl melden
  • Professionelle Präsentation:
  • Gepflegtes Aussehen, korrekte Körperhygiene, sauberes und zusammengebundenes Haar
  • Kein übertriebenes/unangemessenes/aufdringliches Make-up
  • Kurze, saubere und unlackierte Fingernägel (oder künstliche Fingernägel)
  • Kein Schmuck (Ringe, Ketten oder Colliers, hängende Ohrringe, ...)
  • Saubere Arbeitskleidung.
  • Alle äußeren religiösen Zeichen (z. B. Kornette, Hidjab, Kippa, ...) müssen mit der Praktikumsstelle abgesprochen werden. Der Schüler/die Schülerin wird sich an die Politik der Stelle halten
  • Einhaltung der Krankenhaushygiene zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen (z. B. gründliche Handhygiene).
  • Einhaltung des Berufsgeheimnisses:
  • Ausschließliche Einsichtnahme in die Daten von Patienten, die in direkter therapeutischer Beziehung stehen
  • Es ist strengstens verboten, Informationen über persönliche Daten an Personen weiterzugeben, die nicht in direkter therapeutischer Beziehung zu dem Patienten stehen (z. B. Mitarbeiter, Familienangehörige, andere Praktikanten, ...)
  • Geben Sie keine Informationen über Patientendaten am Telefon weiter!
  • Es ist verboten, persönliche Informationen des Patienten, die eine Identifizierung ermöglichen, in den Praktikumsberichten zu erwähnen (keine Vor- und Nachnamen, Sozialversicherungsnummern, Adressen, ...)
  • Es ist strengstens verboten, in der Einrichtung Fotos zu machen und/oder Kopien von Dokumenten anzufertigen
  • Einhaltung der Arbeitszeiten, wie sie vom Praktikumsplatz/der klinischen Umgebung festgelegt wurden.
  • Einhaltung der Arbeitseinteilung.
  • Einhaltung der Richtlinien, Verfahren, Protokolle, der Organisation und der medizinischen Anordnungen, die in der Praktikumseinrichtung gelten.
  • Demonstrieren Sie ein professionelles Verhalten:
  • Repräsentatives Verhalten der Universität Luxemburg
  • Persönliche Repräsentation (wer bin ich, was repräsentiere ich?)
  • Teilen von Visionen und Meinungen, die wohlüberlegt und dem Beruf angemessen sind


Ethischer Kodex

Die Großherzogliche Verordnung vom 7. Oktober 2010 und die Großherzogliche Verordnung vom 31. Oktober 2018 zur Änderung des Anhangs der Großherzoglichen Verordnung vom 7. Oktober 2010 legen den geltenden Ethikkodex für alle Gesundheitsberufe fest.

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der relevantesten Artikel
[Originale in französischer Sprache, allein der originale Text ist rechtskräftig]:

Art. 1 betrifft einen Teil der Allgemeinen Datenschutzverordnung (Règlement Général sur la Protection des Données, RGPD) und stellt klar, dass Patientendaten nur dann abgerufen werden dürfen, wenn eine direkte Betreuungsbeziehung zwischen dem Patienten und der Person, die die Daten abruft, besteht.

Art. 2 besagt, dass die Pflege frei von persönlichen Erwägungen (wie Hautfarbe, Geschlecht, Religion usw.) durchgeführt werden muss.

Art. 3 weist den Angehörigen der Gesundheitsberufe an, ärztliche Verschreibungen, Protokolle und Behandlungspläne anzuwenden und einzuhalten. Dies bedeutet, dass der Student sich über die Protokolle und Pläne, die am Praktikumsort gelten, informieren muss. Art. 3 der vorliegenden großherzoglichen Verordnung weist den Angehörigen der Gesundheitsberufe an, bei Bedarf zusätzliche Informationen einzuholen und den Arzt über etwaige Widersprüche zu informieren.

Art. 13 besagt, dass der Angehörige der Gesundheitsberufe keine Techniken anwendet, die den Pflegeempfänger unnötig gefährden würden.

Das Berufsgeheimnis wird in Art. 16, 19 und 21 genannt. Sie stehen in engem Zusammenhang mit Artikel 1 und können nur in gesetzlich zugelassenen Fällen durchbrochen werden. Die Entscheidung, Informationen zu teilen, muss weise von Fall zu Fall abgewogen werden